4.
Haftung, Verhalten und Hausordnung
Der
Aufenthalt in den Veranstaltungsräumen, auf dem Grundstück
sowie bei Terminen in der freien Natur erfolgt auf eigene
Gefahr. Bei Übungen, die Teilnehmer an sich oder im
gegenseitigen Einvernehmen an anderen Teilnehmern vornehmen,
handeln die Teilnehmer auf eigene Verantwortung.
Die Haftung
von Svenja Alber für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus
unerlaubter Handlung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der Verletzung
von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie
bei Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
beruhen. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Svenja Alber
haftet nicht für die individuelle Anwendbarkeit und den
persönlichen Erfolg der vermittelten Inhalte. Für den Diebstahl
oder Verlust persönlicher Gegenstände der Teilnehmer wird,
außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Svenja Alber,
keine Haftung übernommen.
Die
Teilnehmer verpflichten sich, die Hausordnung zu beachten.
Grobe Verstöße sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige
Beschädigungen oder Verunreinigungen der Ausstattung können zum
sofortigen Ausschluss vom Termin führen. Ein Anspruch auf
Rückerstattung der Gebühr besteht in diesem Fall nicht.
Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5.
Zusatzvereinbarung für fortlaufende Qi Gong-Übungsrunden
(Monats-Abo)
Für die
regelmäßigen, fortlaufenden Übungsrunden gelten ab dem ersten
stattgefundenen Termin folgende ergänzende Bedingungen:
-
Teilnahme
und Abrechnung: Die
Mindestlaufzeit beträgt einen Monat. Die Teilnahmegebühr
wird jeweils am Monatsanfang im Voraus als pauschaler
Monatsbeitrag für die in diesem Monat geplanten Termine
abgerechnet.
-
Mindestteilnehmerzahl:
Die reguläre Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen. Eine
Durchführung unter 5 Personen erfolgt nur nach
individueller Absprache mit Svenja Alber.
-
Kündigung:
Der Vertrag kann während der
Mindestlaufzeit von beiden Seiten mit einer Frist von einem
Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird
der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch
auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann
der Vertrag von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von
maximal einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss in
Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
-
Fehlzeiten
der Teilnehmer: Kann ein
Teilnehmer an einem Termin nicht teilnehmen, besteht kein
Anspruch auf Auszahlung, Verrechnung oder Übertragung des
Platzes an Dritte. Der Termin kann jedoch innerhalb der
laufenden Vertragslaufzeit flexibel in einer anderen
aktiven Gruppe nachgeholt werden, sofern dort ein Platz
frei ist.
-
Ausfall
durch die Veranstalterin: Sollten
Termine wegen Krankheit der Veranstalterin, Urlaub oder
Unterbelegung ausfallen, wird der Beitrag bei einer
vorliegenden Kündigung anteilig ausbezahlt. Besteht das Abo
fort, wird der Betrag mit dem Beitrag des Folgemonats
verrechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn, Svenja Alber handelt vorsätzlich oder grob
fahrlässig.
-
Preisanpassungen:
Geplante Preiserhöhungen werden den Teilnehmern mindestens
5 Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform angekündigt.
6.
Vorbehalt von Änderungen
Die
Organisation, die Durchführung sowie notwendige zeitliche oder
organisatorische Änderungen oder Absagen von Kursen, Workshops
und Übungsrunden obliegen im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten der Veranstalterin Svenja Alber.